Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der qibriX GmbH, Leverkusen (nachfolgend „qibriX") und ihren Kunden über die Bereitstellung von Softwarelösungen als Software-as-a-Service (SaaS), individuelle Schnittstellenentwicklung sowie IT-Beratungsleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, qibriX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote von qibriX sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von qibriX oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der Schriftform.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag. qibriX erbringt Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Laufzeit und Vergütung führen.
qibriX erbringt folgende Hauptleistungen:
Mit Vertragsschluss räumt qibriX dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die vereinbarte Software über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Nutzung der Software als Service (SaaS). Eine Übertragung, Herausgabe oder Lizenzierung des Quellcodes findet nicht statt. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der Software, dem Quellcode oder zugehörigen Entwicklungsartefakten.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten für die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Nutzern bzw. Standorten. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von qibriX und kann zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Dem Kunden ist untersagt:
Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung durch seine Mitarbeiter und Beauftragten und haftet für Schäden, die durch eine vertragswidrige Nutzung entstehen.
Alle Rechte an der Software, den Portalen, Schnittstellen, Konzepten, Dokumentationen und sonstigen im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken verbleiben bei qibriX oder deren Lizenzgebern. Dies gilt auch für im Rahmen von Individualprojekten erstellte Werke, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Im Falle individuell entwickelter Schnittstellenentwicklung oder Anpassungen können die Nutzungsrechte hieran gegen gesonderte Vergütung auf den Kunden übertragen werden. Eine solche Übertragung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
qibriX strebt für die SaaS-Plattformen eine Verfügbarkeit von [99 %] im Jahresmittel an, gemessen ohne angekündigte Wartungsfenster. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, sofern dieser im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens [48 Stunden] im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt.
Support wird werktags (Mo–Fr) von 09:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail und Telefon geleistet. Reaktionszeiten sowie erweiterte Supportleistungen können gesondert vereinbart werden.
qibriX führt regelmäßige Datensicherungen der auf der qibriX-Infrastruktur gespeicherten Kundendaten durch. Der Kunde ist jedoch selbst dafür verantwortlich, eigene Datensicherungen vorzunehmen, insbesondere für Daten, die lokal beim Kunden oder in dessen eigenen Systemen (z. B. ERP) liegen.
Eine Haftung für Datenverluste, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden bei der Datensicherung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
Bei SaaS-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus, je nach vertraglicher Vereinbarung. qibriX ist berechtigt, bei dauerhaftem Zahlungsverzug den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.
Etwaige Aufwandspositionen (z. B. Einrichtung, Schulung, individuelle Anpassungen) werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
Bei laufenden SaaS-Verträgen ist qibriX berechtigt, die Vergütung einmal pro Vertragsjahr anzupassen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens [6 Wochen] vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Übersteigt eine Preiserhöhung [10 %] des bisherigen Preises, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung ausgeübt wird.
SaaS-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von [12 Monaten] und verlängern sich automatisch um jeweils [6 Monate], sofern sie nicht mit einer Frist von [6 Wochen] zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
Projektverträge (z. B. Schnittstellenentwicklung, IT-Beratung) enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Nach Vertragsende stellt qibriX dem Kunden auf Anfrage die gespeicherten Kundendaten in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.
Der Kunde stellt qibriX alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zu ERP-Systemen, Testumgebungen), Ansprechpartner und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen Ansprechpartner.
Verzögerungen, die aus mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von qibriX. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Entstehen qibriX durch fehlende Mitwirkung Mehraufwände, können diese nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl von qibriX). qibriX ist berechtigt, die Nacherfüllung zweimal zu versuchen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von [14 Tagen] nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Verspätet gerügte Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung. Für SaaS-Leistungen gilt keine gesonderte Gewährleistungsfrist; Mängel sind im Rahmen des laufenden Supports zu melden.
Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die durch den Kunden selbst, durch Drittprodukte (z. B. ERP-Systeme des Kunden), durch unsachgemäße Nutzung oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
qibriX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet qibriX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von qibriX.
Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.
Soweit qibriX im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der Leistungserbringung.
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass qibriX den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in Marketingmaterialien, auf der Website sowie in Kundenpräsentationen nennen darf. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.
qibriX ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern die Änderungen zumutbar sind und dem Kunden mindestens [6 Wochen] vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. qibriX wird in der Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist qibriX berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leverkusen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.